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Rechtsbeistandspaket inkl. juristischer Unterstützung (nur f. Staatsangehörige des KRD)

1.100,00

zzgl. Versandkosten
Versanddauer nach Zahlungseingang: 2-3 Werktage
Zahlungsart: Direkte Banküberweisung (Euro)
Zahlungsart: E-Mark im KadaRi

Achtung!
Dieses Paket INKL. JURISTISCHER BASIS-UNTERSTÜTZUNG ist nur für Staatsangehörige des Königreiches Deutschland erhältlich!

KOSTENLOS für alle – nur die Dokumente, ohne Leistung! – gibt es den Ordnerinhalt hier.

Achtung:
Dieses Paket INKL. JURISTISCHER BASIS-UNTERSTÜTZUNG wird nur an Staatsangehörige des Königreiches Deutschland verkauft!

🍀 Alle, die nur die Dokumente möchten, ohne jeglichen Anspruch auch Leistungen seitens des KRDs, können es hier KOSTENLOS runterladen. (seit dem 30.11.2023) 🍀

Warum gibt es das Rechtsbeistandspaket?
Um für die Allgemeinheit rechtliche Sicherheit in Bezug auf die Tätigkeiten des Königreiches Deutschland zu erreichen und auch einer möglichen Willkür vorzubeugen, wurden von Peter durch Einlassung auf die BRD-Gerichtsbarkeit und eigenständige Führung von Verfahren, verschiedene Urteile/Beschlüsse erwirkt. Diese geben den Staatsangehörigen des KRD Sicherheit in Bezug auf ihre eigenen Aktivitäten, die noch auf dem Gebiet der Bundesrepublik geschehen.

 

Welche Themen werden im Rechtsbeistandspaket abgedeckt?

 

    • Bankenrecht – Belege, dass das KRD-Finanzsystem legal ist
    • KRD-Identitätskarte – Belege, dass die KRD-ID-Karte die Identität nachweist und keine Urkundenfälschung darstellt
    • KRD-Führerschein – Belege, dass es keine Urkundenfälschung darstellt
    • KRD-KfZ-Kennzeichen – Belege, dass dieses nicht rechtswidrig ist
    • BRD-Einkommenssteuer – Belege, dass diese rechtswidrig ist
    • Abmeldung im System BRD – Muster und Anleitung

 

Inklusive Neuerscheinungen!


Im ersten Rang ist das Paket eine Hilfe zur Selbsthilfe, in dem du die Urteile und Beschlüsse die Peter erwirkt hat, auf dich anpassen und nutzen kannst. Zum Beispiel, wenn die Polizei dir Urkundenfälschung vorwirft, weil du die ID-Karte vom KRD nutzt. Dies wurde auch mehrfach schon erfolgreich getan. Weitere Themen findest du in der Angebotsbeschreibung.

Nur für Staatsangehörige:
Im zweiten Rang ist es die Möglichkeit juristische Unterstützung (z.B. durch das Verfassen von Schriftstücken für dich) durch die Gerechtigkeitsabteilung des KRDs, zu erhalten. Dies ist nur möglich wenn du vorher nicht grob fahrlässig gehandelt hast, dich an die Vorgaben des KRD zur Interaktion (z.B. beim Unternehmertum) gehalten hast und du dich sofort meldest, wenn das Problem noch klein ist. Wer sich meldet, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, dem kann in den allermeisten Fällen nicht mehr geholfen werden. Die rechtliche Unterstützung ist nur möglich für Vorgänge im Kontext zum KRD, also nicht bei z.B. Verfahren zur GEZ oder nicht bezahlter Strafzettel.
Wenn es bei einem Fall, bei dem es bereits Urteile im Paket gibt, trotzdem zu einem Verfahren kommt, dann gibt es die Möglichkeit entgeltliche Unterstützung zu erhalten. Wenn es sich um eine Rechtsfrage handelt, die bisher noch nicht in einem Grundsatzurteil gewonnen wurde, dann gibt es auch die Möglichkeit zur Unterstützung von der Gerechtigkeitsabteilung des KRDs. In diesen beiden Fällen erstellt unser Gerechtigkeitsteam Schriftsätze für dich, vermittelt ggf. einen Anwalt aus unserem Netzwerk, etc.. Du bist dann noch in der Mitverantwortung um im ersten Verfahrensgang, in dem noch kein Anwalt nötig ist, selbst vorzutragen bei Gericht.

Folgendes ist sehr wichtig:
– Du solltest nichts provozieren!
– Du solltest dich sofort melden, wenn du von einem Verfahren oder Vorwurf hörst.
– Du musst dich an die Vorgaben zum Umgang mit der BRD halten.
Ansonsten kann es zum Abbruch des rechtlichen Beistands oder zu zusätzlichen Kosten in jenem Fall führen.

 

Bei besonders hohem Zeit-/Arbeitsaufwand behalten wir uns vor, eine entsprechende Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen. Dies geschieht in Absprache.
Falls ein BRD-Anwalt hinzugezogen wird, ist er ganz normal abzurechnen. Das KRD übernimmt diese Kosten nicht.

 

Hinweis: Eine Familienabsicherung ist grundsätzlich mit inbegriffen, sofern folgende Kriterien erfüllt sind und das bisherige Vorgehen KRD-konform gelaufen ist:
– Die minderjährigen Kinder haben KEINE Geburtsurkunde.
– Käufer und Ehepartner sind Staatsangehörige.

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